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Das Verfahren der Bauleitplanung 
Übersichten rechtskräftiger Bebauungspläne  
Übersicht aktueller Beteiligungsverfahren
 Bodenrichtwerte

 

DAS VERFAHREN DER BAULEITPLANUNG nach oben ↑

Das Baugesetzbuch (BauGB) erteilt den Gemeinden den Auftrag, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in ihrem Gemeindegebiet vorzubereiten und zu leiten. Als Instrumente dienen hierzu insbesonere der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). 

Bei der Aufstellung, Änderung und Aufhebung städtebaulicher Pläne und Satzungen sieht das Gesetz eine Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden vor. 
Soweit möglich, erhalten Sie an dieser Stelle für die Dauer des im Amtsblatt der Stadt Remagen bekanntgegebenen Beteiligungszeitraums die Möglichkeit, Unterlagen aus dem Verfahren anzusehen und herunterzuladen.

Soweit Sie zu dem Verfahren eine Stellungnahme abgeben möchten, können Sie diese an die Stadtverwaltung Remagen, Bachstraße 2, 53424 Remagen richten. Gerne können Sie Ihre Anregungen auch per E-Mail an p.guenther@remagen.de senden. Bitte geben Sie dabei als Betreff den Namen des betreffenden Bauleitplanes an und vergessen Sie nicht die Angabe Ihrer postalischen Anschrift; diese ist für den nachfolgenden Schriftverkehr von Bedeutung.

Nähere Auskünfte über bestehende oder in Aufstellung befindliche Bauleitpläne erhalten Sie im Fachbereich 2 - bauliche Infrastruktur- , Bachstraße 7, 1. Etage, bei: 

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ÜBERSICHTEN RECHTSKRÄFTIGER BEBAUUNGSPLÄNE (STAND: 2009) zurück
(als pdf-Dateien zum download)

Rechtskräftige Bebauungspläne können bei der Stadtverwaltung, Fachbereich 2 - bauliche Infrastruktur - , Bachstraße 7, 1. Etage, während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden. Soweit möglich, sind die Begründung, textlichen Festsetzungen, Planzeichnungen und Fachgutachten auf Anfrage auch als pdf-Datei erhältlich.

Ortsteil Rolandswerth 
Ortsteil Oberwinter (mit Bandorf und Rolandseck)
Ortsteil Oedingen 
Ortsteil Unkelbach
Ortsteile Remagen und Kripp

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ÜBERSICHT AKTUELLER  BETEILIGUNGSVERFAHREN zurück

wichtiger Hinweis:
Maßgeblich für das Beteiligungsverfahren sind ausschließlich die bei der Stadtverwaltung ausliegenden Unterlagen.
Eine Einsichtnahme in die Originale ist während der allgemeinen Dienstzeiten sowie nach gesonderter Vereinbarung in den Räumen des Fachbereichs 2 - bauliche Infrastruktur -, Bachstraße 7, 1. Etage, möglich.
Unterlagen in kursiver Schrift liegen nicht in digitaler Form vor und sind daher ausschließlich in den Amtsräumen einsehbar.

Stadtteil
Plan Nr., Name,
Zeitraum der Beteiligung

 Verfügbare Unterlagen

 Rolandswerth  

z. Zt. keine Beteiligungsverfahren

- - -
 Oberwinter  

z. Zt. keine Beteiligungsverfahren

- - -
 Oedingen  

z. Zt. keine Beteiligungsverfahren

- - -

Unkelbach   

z. Zt. keine Beteiligungsverfahren

- - -
Remagen   

z. Zt. keine Beteiligungsverfahren

- - -

 Kripp  

z. Zt. keine Beteiligungsverfahren

- - -

 

 

Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte für bebaute oder bebaubare Flächen können auf der vom Landesamt für Vermessung und Geobasisinformationen (LVermGeo) kostenfrei bereitgestellten Internetseite   http://geodaten.service24.rlp.de/boris/boris.html abgerufen werden. Geben Sie hierzu im Feld Ort "Remagen" ein und drücken auf "Suche". Sodann erhalten sie die Möglichkeit, im Feld "Straße" und - soweit erforderlich - "Hausnummer" weitere Angaben zum gesuchten Grundstück zu machen. Nach dem drücken des Schalters "gehe zu" baut sich der Kartenausschnitt mit dem zugeordneten Bodenrichtwert auf. Sollten Sie den Microsoft Internet Explorer einsetzen, beachten Sie bei Darstellungsproblemen bitte die vom LVermGeo angegebenen Hinweise.

Für Gartenflächen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen können die 'generalisieten Bodenrichtwerte' ebenfalls kostenfrei unter http://www.gutachterausschuesse.rlp.de/ abgerufen werden.

Für die Richtigkeit der angegebenen Bodenrichtwerte haftet die Stadt Remagen nicht.

Hinweise:
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